Kosten

Eine wichtige Frage für den Mandanten ist stets die Höhe der zu erwartenden Kosten der anwaltlichen Tätigkeit.

Die Vergütung des Rechtsanwaltes richtet sich grundsätzlich nach dem sog. Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), in dem die Höhe der Gebühren und Auslagen bestimmt ist, die der Rechtsanwalt in Rechnung stellen kann. Basis der Berechnung ist häufig der sog. Gegenstandswert (Streitwert).

Alternativ hierzu besteht die Möglichkeit eine Honorarvereinbarung zu schliessen. Dann richtet sich die Höhe der Vergütung nicht nach dem RVG, sondern nach der Honorarvereinbarung. Es besteht bspw. die Möglichkeit der Abrechnung auf Basis eines vereinbarten Stundensatzes oder einer vereinbarten Pauschale.

Selbstverständlich besteht für den Mandanten desweiteren die Möglichkeit bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen Beratungs- und Prozesskostenhilfe in Anspruch zu nehmen.

Einzelheiten der in Ihrer Angelegenheit voraussichtlich zu erwartenden Kosten sollten im ersten Beratungsgespräch von beiden Seiten offen angesprochen und thematisiert werden. Hierbei ist es immer unser Bemühen, die voraussichtlich anfallenden Kosten im wirtschaftlichen Verhältnis zu dem von Ihnen angestrebten Ziel zu sehen.

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Henning Siebert
Rechtsanwalt
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