Bau- und Architektenrecht

Einen Schwerpunkt der Tätigkeit der Kanzlei stellt das Bau- und Architektenrecht dar, zu dem neben dem privaten und öffentlichen Baurecht das Architektenrecht und das Vergaberecht zählen.

Sowohl private Bauherren und Wohnungseigentümergemeinschaften als auch Bauunternehmer, -handwerker und Bauträger sowie Architekten können auf ein umfassendes Angebotsspektrum von der beratenden Tätigkeit über die Gestaltung von Verträgen (nach BGB und VOB/B) bis hin zur Vertretung in Gerichts- und Schiedsverfahren zurückgreifen. Hierbei wird insbesondere Wert auf eine möglichst frühzeitige und umfassende Wahrnehmung aller in diesem Zusammenhang stehenden rechtlichen Interessen der Mandanten gelegt.

Vor allem im Bereich des privaten Baurechts sollte es stets Ziel anwaltlicher Tätigkeit sein, zeit- und kostenintensive Gerichtsverfahren zu vermeiden. Hierzu ist es notwendig rechtliche Beratung so früh wie möglich einzuholen. Sobald Verträge geschlossen sind, ist es zumeist zu spät, da die juristischen Weichen bereits gestellt sind, ohne dass sich der Mandant im Vorfeld hierüber ausreichend Gedanken gemacht hat.

Sofern sich eine gerichtliche Auseinandersetzung nicht vermeiden lässt, können die Mandanten auch insoweit selbstverständlich auf die umfassenden theoretischen Kenntnisse und praktischen Erfahrungen eines Fachanwalts zurückgreifen. Hierzu zählen u. a. die Geltendmachung ausstehender (Werklohn-)Forderungen, die Beweissicherung, die Durchsetzung berechtigter Mängelansprüche, die Kündigung von Werk- und Bauverträgen und ggf. Geltendmachung der sog. Kündigungsvergütung des Auftragnehmers.

Im Bereich des öffentlichen Baurechts (u. a. Baugenehmigungen, Nutzungsänderungen) vertreten wir Sie in außergerichtlichen und gerichtlichen Verfahren gegenüber den zuständigen Behörden, wobei selbstverständlich auch hier der Fokus auf eine rasche und effektive Bearbeitung unter Berücksichtigung Ihrer konkreten und individuellen Interessen gerichtet ist.

Sofern notwendig, vertreten wir Sie auch im Bereich des Vergaberechts (Vergabe- und Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern und den OLGs) und machen daraus resultierende (Schadensersatz)Ansprüche geltend.

Gleiches gilt für die Durchsetzung und die Abwehr von Ansprüchen aus Architektenverträgen (u. a. Honorar-, Mängel- und Schadensersatzansprüche).

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Henning Siebert
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